§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen (insbesondere DJ-Auftritte, Musikgestaltung und Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik) zwischen (DJ) Oskar Stahl, Ratsstraße 4, 98693 Ilmenau (nachfolgend „DJ“) und seinen Kunden (nachfolgend „Veranstalter“). (2) Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Veranstalters haben keine Gültigkeit, es sei denn, der DJ hat ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des DJs sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. (2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Veranstalter das Angebot des DJs schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail, WhatsApp) bestätigt (Annahme) und der DJ diese Buchung wiederum bestätigt.

§ 3 Leistungen des DJs und Pflichten des Veranstalters

(1) Der DJ verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen (Musik auflegen, Moderation, Auf- und Abbau der vereinbarten Technik) gemäß den Absprachen zu erbringen. Bei der Musikauswahl und -gestaltung genießt der DJ künstlerische Freiheit, sofern keine spezifischen Musikrichtungen vertraglich fixiert wurden. (2) Der Veranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Rahmenbedingungen für den Auftritt zu schaffen. Dazu gehören insbesondere:

  • Ein stabiler, trockener, ebener und überdachter (bei Outdoorveranstaltungen) Platz für das DJ-Equipment.
  • Der freie und sichere Zugang zum Veranstaltungsort für den Auf- und Abbau.
  • Die Bereitstellung von ausreichend und fachgerecht abgesicherten Stromanschlüssen in unmittelbarer Nähe des DJ-Arbeitsplatzes.
  • Die Einholung und Übernahme aller eventuell anfallenden Gebühren und Genehmigungen (z. B. GEMA, örtliche Ordnungsämter).

(3) Unterkunftsklausel (Gesundheits- und Sicherheitsschutz): Beträgt die reine Anfahrtszeit des DJs vom regulären Betriebssitz zum Veranstaltungsort mehr als 45 Minuten (Basis: schnellste Route laut GPS/Routenplaner bei normaler Verkehrslage) und dauert die Veranstaltung einschließlich des notwendigen Abbaus des Equipments über 01:00 Uhr nachts hinaus, ist der Veranstalter verpflichtet, dem DJ auf eigene Kosten eine angemessene Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

  • Die Unterkunft muss mindestens dem Standard eines soliden Mittelklassehotels (3-Sterne-Niveau oder vergleichbare Pension) entsprechen, über ein eigenes Badezimmer verfügen und sich in zumutbarer Nähe (maximal 15 Minuten Fahrtzeit) zum Veranstaltungsort befinden.
  • Die Buchung und Bezahlung erfolgt rechtzeitig vor der Veranstaltung direkt durch den Veranstalter. Alternativ kann nach vorheriger Absprache vereinbart werden, dass der DJ die Buchung selbst vornimmt und die Kosten dem Veranstalter gegen Nachweis eins zu eins weiterberechnet.

(4) Der Veranstalter verpflichtet sich, dem DJ für die gesamte Dauer der Veranstaltung – beginnend ab dem Aufbau bis zum Ende des Abbaus – alkoholfreie Getränke in angemessenem Umfang sowie eine warme Hauptmahlzeit (bzw. die Teilnahme am bereitgestellten Gäste-Catering/Buffet) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – als Endpreise (ggf. zzgl. gesetzlicher MwSt. oder mit Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG). (2) Der DJ ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von [z. B. 20–30 %] der Gesamtsumme zu verlangen. Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, am Tag der Veranstaltung (in bar) oder innerhalb von [z. B. 7] Tagen nach der Veranstaltung per Überweisung zu zahlen.

§ 5 Rücktritt und Stornierung durch den Veranstalter

Sagt der Veranstalter die gebuchte Veranstaltung ab, stehen dem DJ folgende Stornierungsgebühren (gemessen an der vereinbarten Gesamtvergütung) als Aufwandsentschädigung zu, es sei denn, die Absage beruht auf einem vom DJ zu vertretenden Grund:

  • Absage mehr als 60 Tage vor dem Event: kostenfrei
  • Absage zwischen 60 und 30 Tagen vor dem Event: 30 %
  • Absage ab 29 Tage vor dem Event oder kürzer: 50 %

Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem DJ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Ausfall des DJs / Ersatzgestellung

(1) Der DJ wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Sollte der DJ jedoch aufgrund von schwerer Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen, von ihm nicht zu vertretenden Umständen daran gehindert sein, den Auftritt persönlich wahrzunehmen, wird er den Veranstalter unverzüglich darüber informieren. (2) Für den Fall eines solchen Ausfalls wird sich der DJ im Rahmen seiner Möglichkeiten und über sein Branchen-Netzwerk nach besten Kräften darum bemühen, einen adäquaten Ersatz-DJ zu den vereinbarten Konditionen zu vermitteln. (3) Eine Garantie für das Finden oder das Erscheinen eines Ersatz-DJs wird jedoch ausdrücklich nicht übernommen. Ein Rechtsanspruch des Veranstalters auf die Gestellung eines Ersatz-DJs besteht nicht. (4) Kann kein Ersatz-DJ gefunden werden oder lehnt der Veranstalter den vorgeschlagenen Ersatz ab, wird der Vertrag aufgelöst. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters sind ausgeschlossen, es sei denn, dem DJ fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 7 Haftung und Beschädigungen

(1) Der DJ haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der DJ nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Der Veranstalter haftet für alle Schäden an der Ton- und Lichttechnik sowie am Musikrepertoire des DJs, die während der Veranstaltung (einschließlich Auf- und Abbauphasen) durch den Veranstalter selbst, dessen Gäste, Erfüllungsgehilfen oder durch Dritte (z. B. durch Vandalismus, verschüttete Getränke o. Ä.) verursacht werden.

§ 8 Technische Ausfälle

Bei technischen Defekten an der vom DJ bereitgestellten Anlage während der Veranstaltung, die auf normalem Verschleiß beruhen, bemüht sich der DJ um sofortige Reparatur oder Bereitstellung von Ersatzkomponenten vor Ort. Ist dies nicht möglich und führt der Ausfall zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Veranstaltung, reduziert sich die Vergütung anteilig. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.